The German Secret Service (BND) Refuses to Join in the Operations against David Irving
June 11, 1997
|
|
Nun zu dem von Ihnen Vorgetragenen: Es ist erstaunlich, daß sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit den m.E. fragwürdigen Gutachten des berüchtigen Herrn David Irving befaßt. Der Bundesnachrichtendienst hat – entgegen Ihrer Vermutung -, keine Veranlassung – weder in der Vergangenheit noch gegenwärtig -, zu dem in Rede stehenden Gutachten Stellung zu beziehen. Vielmehr handelt es sich bei der Person des Herrn Irving, bei dem von Ihnen hinterfragten Sachverhalt, sowie dem gesamten Themenkomplex um eine Angelegenheit, deren Erforschung oder Wertung nicht im Aufgabenbereich des BND liegt. Der Bundesnachrichtendienst verfügt – weder in der Vergangenheit, noch gegenwärtig – über Erkenntnisse, die er zur Erfüllung seiner Dienstpflichten haben könnte bzw. Haben sollte. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus bitte ich um Verständnis, wenn diesseits die Frage des Rechtsausschusses nach Echtheit des vermeintlichen Gutachtens weder bestätigt noch dementiert wird. Meine persönliche Einschätzung aber ist die, daß jene Erkenntnisse, die der BND in Ausland gewonnen haben könnte, im Falle ihrer Bekanntmachung nicht zwangsläufig den Interessen der gegenwärtigen Bundesregierung dienlich, wenn nicht sogar diesen abträglich sein könnten. Ich bitte um Verständnis, wenn ich diesen Vorgang hiermit als abgeschlossen betrachte. durch: Dr. Pfennerling – V.i.A.-
|
Visit Index on the Anti-Defamation League | Return to German Legal Index
This Website comments:-
|