SCHWEIZERISCHE BUNDESPOLIZEI
POLIZIA FEDERALE SVIZZERA
POLICE FEDERALE SUISSE
SWISS FEDERAL POLICETaubenstrasse 16
Bern
23. Juli 1998/Br 3003 Bern
Telefon 031/322 45 11 Telefax 031/322 98 76
An Internet Service Provider in der Schweiz
Zugang zu strafbaren Inhalten auf dem Internet
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit als Staatsschutzbehörde des Bundes stossen wir bei Recherchen im Internet immer wieder auf Web-Sites, deren Inhalte als strafrelevant zu qualifizieren sind. In Betracht fällt hierbei vor allem der Tatbestand der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Strafgesetzbuch/StGB). In Frage fallen aber auch weitere Strafbestände, wie Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) oder Pornographie (Art. 197 StGB).
Nachfolgend führen wir eine erste nicht abschliessende Liste auf, welche Adressen derartiger Web-Sites enthält.
In Anlehnung an den Bericht vom Mai 1996 einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zu strafrechtlichen, datenschutzpflichtigen und urheberrechtlichen Fragen rund ums Internet (zu beziehen unter http://www.admin.ch/ejpd/d/bj/internet/inbearbd.htm) sowie auf den Entscheid des Bundesgerichts zum sog. Telekiosk der damaligen Telekom PTT (BGE 121 IV 109 ff.), dessen Erwägungen sich auch auf access-providers übertragen lassen, steht mit dem durch Sie gegebenenfalls ermöglichten Zugang zu den entsprechenden Sites eine Strafbare Gehilfenschaft zu den obengenannten Delikten in Frage.
Im Hinblick auf diese Rechts- und Sachlage ersuchen wir Sie, darum besorgt zu sein, die Sperrung des Zugangs zu den in der nachfolgenden Liste genannten Sites (wie auch zu anderen, über deren Strafbaren Inhalt Sie Kenntnis haben) für Ihre Abonnenten zu prüfen und die im genannten Bericht aufgeführten Empfehlungen nachzuleben.
H:\TEXTE\BUPO\PROJEKTE\INTERNET\rundschreiben-provider-1.doc
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